DAK-Umfrage: Jeder Dritte unzufrieden mit Gesundheitssystem
Lange Wartezeiten und Ärztemangel: Rund jeder Dritte ist unzufrieden mit dem Gesundheitssystem in Deutschland. Die Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung liegt dabei auf dem niedrigsten Wert seit 15 Jahren, wie eine am Dienstag in Hamburg veröffentlichte Umfrage der DAK-Gesundheit zeigt.
Während zwischen 2012 und 2022 konstant mehr als 80 Prozent der Bürger das deutsche Gesundheitswesen positiv bewerteten, sind es demnach aktuell nur noch 62 Prozent. Die Zahl der kritischen Stimmen habe sich im Gegenzug seit 2020 von elf auf nunmehr 35 Prozent verdreifacht.
Das Institut für Demoskopie Allensbach befragte vom 18. bis zum 30. April insgesamt 1015 Menschen ab 16 Jahren. Danach haben aktuell nur ein Drittel (33 Prozent) uneingeschränktes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. 2022 waren es noch 43 Prozent.
Zudem stieg der Anteil der Bevölkerung, der in der eigenen Region einen Ärztemangel erlebt, seit 2011 von 13 auf derzeit 36 Prozent. In Ostdeutschland ist mit 57 Prozent mehr als jeder Zweite betroffen. Über lange Wartezeiten für einen Arzttermin berichten fast drei Viertel (72 Prozent) der Befragten.
Trotz der Reformpläne der Bundesregierung für Einsparungen im Gesundheitswesen glaubt nur jeder und jede zehnte Befragte an eine Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die aktuellen Reformvorschläge stoßen auf unterschiedliche Reaktionen.
Die Mehrheit befürwortet zum Beispiel höhere Steuern auf Tabak und Alkohol sowie die Einführung einer Zuckerabgabe für Erfrischungsgetränke oder Softdrinks. Auch höhere Rabatte der Pharmahersteller für Medikamente werden unterstützt. Dagegen werden mehrheitlich alle Maßnahmen abgelehnt, die für die Bürger höhere Kosten oder niedrigere Leistungen mit sich bringen.
Den größten Widerstand gibt es gegen Kürzungen bei Zuschüssen zum Zahnersatz sowie höhere Kassenbeiträge (jeweils 74 Prozent Ablehnung), Einschränkung bei der Hautkrebsvorsorge (67 Prozent), eine Kürzung des Krankengelds (65 Prozent) oder die teilweise Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten (53 Prozent).
C.W.Kuhn--BlnAP