Kartellamt: Prüfung der Spritpreise läuft planmäßig
Das Bundeskartellamt sieht in dem jüngsten erneut kräftigen Anstieg der Spritpreise in Deutschland eine Bestätigung für die laufenden kartellrechtlichen Untersuchungen der Preisgestaltung. Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte am Dienstag in Bonn, "die aktuellen Preise, auch die Nettopreise für Kraftstoffe, unterstreichen die Notwendigkeit, die Preisbildung auf der Raffinerieebene sehr genau zu untersuchen." Deswegen sei es richtig, das bereits laufende Verfahren mit Nachdruck voranzutreiben.
Mundt schränkte allerdings direkt ein, es sei schwierig, die Grenze zwischen einem hohen Gewinn und einem Übergewinn zu ziehen. "Wir müssen feststellen, wann ein hoher Preis zu einem missbräuchlich überhöhten Preis wird." Dafür müsse sehr genau untersucht werden, welche Kosten den Raffinerien tatsächlich entstanden seien, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen und Produkten zuzuordnen seien und ob die verlangten Preise diese Kosten in unangemessener Weise überschreiten. "Genau diese aufwendige Prüfung führen wir derzeit durch."
Die seit dem Frühjahr laufenden Verfahren kämen planmäßig voran. Es würden derzeit die Antworten der Raffineriebetreiber ausgewertet. Parallel laufe eine Abfrage bei mehreren hundert Tankstellenbetreibern. Im August lagen die Durchschnittspreise der Spritsorten E5 bei 2,203 Euro je Liter, E10 bei 2,146 Euro und Diesel bei 2,223 Euro. Anfang September hätten sich die Literpreise um acht bis zehn Cent deutlich verteuert.
Laut Bundeskartellamt nimmt der Abstand zwischen dem Rohöl- und Großhandelspreis seit Juni trendmäßig zu. Innerhalb Deutschlands gab es laut Kartellamt regional dabei deutliche Preisunterschiede von bis zu 15,1 Cent je Liter. Ein wichtiger Grund seien unterschiedliche Beschaffungskosten - insbesondere im Westen verteuerte das Niedrigwasser auf dem Rhein die Transporte.
Die Bundesregierung hatte im Zuge der stark gestiegenen Spritpreise nach Beginn des Iran-Kriegs das Kartellrecht geändert und den Wettbewerbshütern mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Sie müssen nun unangemessene Preise nicht mehr selbst nachweisen - die Mineralölkonzerne müssen sie rechtfertigen.
V.Kranz--BlnAP